50 Jahre Freiwillige Feuerwehr Oebisfelde

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"50 Jahre Freiwillige Feuerwehr Oebisfelde"

1932 wurde das fünfzigjährige Bestehen der Wehr Oebisfelde gefeiert. Das Foto entstand bei der 50-Jahr-Feier vor der Reithalle, dem damaligen Standort. Auch heute noch sind am Bergfried (Turm) der Burg die Spuren eines Holzanbaus zu sehen. Dieser Anbau diente zum Trocknen der Schläuche. Deutlich zu erkennen ist der Mannschaftstransportwagen. Leider lässt sich heute nicht mehr genau sagen, um was für ein Fabrikat es sich dabei handelt. Es ist wahrscheinlich ein Opel, der auch noch 1946 im Dienst stand. Ob im Brandfall auch die pferdegezogene Handpumpenspritze zum Einsatz kam, ist ebenfalls nicht bekannt.

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Unfallverhütungsvorschrift von 1932

1932 trat eine neue Unfall-verhütungsvorschrift für die Feuerwehren der Provinz Sachsen in Kraft. In dieser Vorschrift gab es Richtlinien über die Durchführung des Dienstes, die Eignung des Personals für den Löschdienst und die Benutzung der Fahrzeuge. So ist zum Beispiel im § 2 folgendes zu lesen:
„Persönliche Anforderungen
(1) In die freiwilligen Feuerwehren sind nur Männer im Alter von 18–50 Jahren aufzunehmen, die von Krankheiten, welche die Dienstfähigkeit beeinträchtigen, insbesondere von Lungen- und Herzleiden, Augen- und Ohrenkrankheiten frei sind und keine Brüche und Krampfadern haben. Es genügt im allgemeinen eine entsprechende Erklärung des die Aufnahme Nachsuchenden. Der Oberführer (Kommandant) der Feuerwehr kann die Aufnahme von der Beibringung eines ärztlichen Zeugnisses abhängig machen.

(2) Personen, die körperlich den Anstrengungen des Dienstes bei Übungen und bei Bränden oder auf Unfallstellen nicht mehr gewachsen sind, sollen nur noch im Ordnungs- oder Absperrdienst verwendet werden. Im allgemeinen sollen Feuerwehrleute die das 65. Lebensjahr vollendet haben, aus dem aktiven Dienstverhältnis ausscheiden, wenn nicht besondere Gründe eine Ausnahme rechtfertigen. ...“